Maklerprovision und Grundstückgewinnsteuer

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Verkauf
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19/4/2022

Findige Immobilienmakler bieten Immobilienbesitzern an, ihre Liegenschaft gratis zu verkaufen und die Provision auf den Käufer abzuwälzen. Klingt für Immobilienbesitzer verlockend, doch gehen dabei oft Dinge vergessen, die beim Verkauf einer Immobilie geradezu grundlegend sind.

Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Eigentlich ist es ganz einfach, auch rein rechtlich: Wer den Immobilienmakler bestellt, bezahlt. Der Immobilienmakler arbeitet im Auftrag des Verkäufers und muss das Objekt nach bestem Wissen und Gewissen und zum besten Preis verkaufen. Deshalb trägt auch der Verkäufer die Kosten für die erbrachte Dienstleistung. Natürlich nur dann, wenn der Makler erfolgreich ist und der Verkauf formell beurkundet ist.

Abwälzung auf Käufer verringert den Kaufpreis

Die Abwälzung der Provision auf den Käufer verringert den Kaufpreis, weil der Gratismakler bei den Verhandlungen die zusätzliche Provision ins Spiel bringt und so die Zahlungsbereitschaft der Interessenten mindert. Und damit gleichzeitig den zu bezahlenden Kaufpreis. In der Aussenwahrnehmung trägt der Makler zwar oft das Gewand des unabhängigen Verhandlungspartners, ist aber schlussendlich offensichtlicher Dienstleister des Verkäufers. Nicht selten empfinden Kaufinteressenten daher das Tragen der Käuferprovision als unangebracht und springen deshalb ab. Klar ist, Immobilienbesitzer sparen mit dem Gratismakler kein Geld und verärgern oder verlieren potenzielle Interessenten.

Verkäufer können Maklerprovision steuerlich geltend machen  

Wer beim Verkauf einer Liegenschaft einen Gewinn erzielt, schuldet eine Grundstückgewinnsteuer. Wenn jedoch der Käufer die Provision bezahlt, ist der Steuerabzug in der Regel nicht möglich. Nur wenn der Verkäufer für die Maklerprovision aufkommt, kann er diese sowie die Notarkosten steuerlich geltend machen und bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen – also viel Geld sparen. Dabei ist die Höhe des Betrages von unterschiedlichen Faktoren abhängig und je nach Kanton verschieden.

Lohnt sich ein Verkauf durch einen Makler?

Ja, weil ein Qualitätsmakler mehr bringt als er kostet und weil er nicht selten höhere Verkaufspreise erzielt als sich Eigentümer vorstellen.
Die Lifestyle Company nimmt den Verkäufern die ganze Arbeit ab, überrascht mit frischen Ideen und einer grossen Leistungsbereitschaft. Die Makler-Rolle als gefühlt unabhängiger Verhandlungspartner Denn effizienter, schneller und zu einem besseren Preis verkaufen, ist unser Job. Auch dank besten Kontakten zu anerkannten Bauträgern, Architekten, Rechtsanwälten, Notaren und Banken verfügen wir über ein bewährtes Netzwerk, um Angebot und Nachfrage optimal zusammenzuführen.
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Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern online berechnen:

https://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/steuern-berechnen/grundstueckgewinnsteuer.html

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