Diese Entscheidungen lohnen sich noch 2025

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Immobilien
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26/11/2025

Wer sich noch 2025 entschliesst, in erneuerbare Energien oder Gebäudesanierungen zu investieren, kann von aktuellen Förderbeiträgen profitieren; parallel lassen sich Renovationen durch kluge Staffelung steuerlich optimieren.

Wie sehen Förderbeiträge aktuell für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aus?

Im Kanton Bern werden die Förderbeiträge für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in regelmässigen Abständen neu justiert. Diese Anpassungen folgen budgetären Realitäten und energiepolitischen Prioritäten – Faktoren, die sich jederzeit ändern können.

Im Berner Fördersystem gilt das Prinzip der Beitragszusicherung. Das heisst: Der Beitrag wird nicht zum Zeitpunkt der Projektumsetzung festgelegt, sondern bereits bei der Gesuchseinreichung – vor Baubeginn. Wer sein Gesuch noch 2025 einreicht, sichert sich die aktuellen Fördersätze, selbst wenn die Arbeiten erst 2026 abgeschlossen werden. Diese Zusicherungen haben jedoch eine begrenzte Gültigkeit. Nach Ablauf der Frist verfällt der zugesicherte Beitrag unwiderruflich. Das System belohnt somit nicht nur frühzeitiges Planen, sondern auch zügiges Umsetzen.

Die Nachfrage nach Fördergeldern ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Das ist grundsätzlich sehr erfreulich, führt aber auch dazu, dass manche Fördertöpfe bereits ausgeschöpft sind oder unter Druck geraten, wie etwa die vom Bund geplanten Kürzungen beim Gebäudeprogramm – der finanziellen Unterstützung von Hausbesitzern bei energetischen Sanierungen oder beim Einbau von Solaranlagen – wie der Branchenverband Swissolar kürzlich mitteilte. Die Botschaft ist klar: Das Fördersystem ist dynamisch. Was heute gilt, kann morgen bereits überholt sein.

Detaillierte und aktuelle Informationen zu den spezifischen Förderbeiträgen im Kanton Bern finden sich auf der Website der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU). Gesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.

Wie staffelt man Renovationen steuerlich optimal?

Mit strategischer Planung lassen sich Renovationen nicht nur technisch sinnvoll umsetzen, sondern auch steuerlich optimal gestalten. Optimal staffelt man Renovationen, indem man die Steuerprogression als Hebel nutzt.

Dabei gibt es zwei Ansätze: Zum einen die Konzentration bei hohem Einkommen. Einzelne, grössere Renovationen sollten in Jahre mit besonders hohem Einkommen gelegt werden – etwa Jahre mit Bonuszahlungen, Sondereinkünften oder vor der Pensionierung. Je höher das Ausgangseinkommen, desto grösser die Steuerersparnis pro abgezogenem Franken. Zum anderen die Staffelung bei Grossprojekten. Wer mehrere umfangreiche Renovationen plant, sollte diese auf verschiedene Steuerperioden verteilen.

Der Grund: Würden alle Kosten in einem Jahr anfallen und das Einkommen stark oder vollständig reduzieren, versandet der Steuervorteil. Negatives Einkommen kann nicht auf Folgejahre übertragen werden. Ausnahme: Energiesparmassnahmen können auf bis zu drei Jahre verteilt werden. Am besten gliedern Sie Grossprojekte in zeitlich getrennte Etappen. So bleibt Ihr Einkommen in jedem Jahr im steuerpflichtigen Bereich und die Progression wird optimal genutzt.

Relevant ist auch, wann Renovationskosten steuerlich wirksam werden. Denn der Zeitpunkt der steuerlichen Geltendmachung richtet sich nach dem Rechnungsdatum, nicht nach der Zahlung oder Fertigstellung. Entscheidend ist das Steuerjahr, in dem die Handwerkerrechnung datiert ist.

Wichtige Regelungen:

  • Akontozahlungen können erst zusammen mit der Schlussrechnung abgezogen werden
  • Energiesparende Investitionen und Rückbaukosten können verteilt über bis zu drei Jahre abgezogen werden, soweit sie das steuerbare Einkommen übersteigen

Bei der Staffelung von Projekten sollten die Rechnungen bewusst auf verschiedene Kalenderjahre verteilt werden. Durch geschickte Terminierung der Arbeiten und Rechnungsstellung lassen sich Abzüge gezielt in vorteilhafte Steuerjahre verschieben.

Zu guter Letzt: Die Investition in eine fundierte Steuerplanung – idealerweise gemeinsam mit einem Treuhänder und unter frühzeitiger Einbindung der Steuerbehörden – amortisiert sich bei grösseren Renovationsprojekten relativ schnell. Wer seine Renovation klug plant und staffelt, profitiert doppelt: von einer modernen, werterhaltenen Immobilie und von einer optimierten Steuerlast.

Detaillierte Informationen zum Liegenschaftsunterhalt liefert die Steuerverwaltung des Kantons Bern. Weitere praxisnahe Tipps zum Steuersparen bei Renovationen und zur Abschaffung des Eigenmietwertes und dessen Folgen, etwa bei Renovationen, bietet der Lifestyle Company Blog.

Leitfaden Kanton Bern: Wegweiser zu Förderbeiträgen und Steueroptimierung

Was lohnt sich noch 2025?

Die Einreichung von Fördergesuchen vor Jahresende sichert die aktuellen Fördersätze – auch wenn die Umsetzung erst 2026 erfolgt. Besonders lohnend: energetische Sanierungen, Solaranlagen und Heizungsersatz. Zudem können Renovationskosten durch die geschickte Datierung von Rechnungen steuerlich optimal platziert werden

Welche Fristen sind kritisch?

Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Die Beitragszusicherung hat eine begrenzte Gültigkeit – in der Regel drei Jahre ab Ausstellung, Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Besonders relevant: Das Sonderprogramm des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) für umfassende energetische Sanierungen bei gemeinnützigen Wohnbauträgern läuft Ende 2025 aus.

Können Fördergelder und Steuerabzüge kombiniert werden?

Ja. Fördergelder reduzieren die Bemessungsgrundlage für Steuerabzüge – absetzbar ist nur die Netto-Investition (Gesamtkosten minus Förderung). Dennoch entsteht eine Doppelwirkung: direkter Zuschuss plus Steuervorteil auf den Eigenanteil. Eine koordinierte Planung maximiert beide Effekte.

Wann werden Renovationskosten steuerlich wirksam?

Entscheidend ist das Rechnungsdatum: Der Abzug gilt im Steuerjahr, in dem die Handwerkerrechnungen ausgestellt wurden. Akontozahlungen sind steuerlich erst mit der Schlussrechnung abzugsfähig.

Wie kann ich Renovationen steuerlich optimal staffeln?

Ideal sind Jahre mit überdurchschnittlich hohem Einkommen (Bonus, Sondereinkünfte, letzte Arbeitsjahre vor Pensionierung). Je höher das Einkommen, desto stärker wirkt die Steuerprogression. Grossprojekte sollten auf mehrere Jahre verteilt werden, damit die Progression kontinuierlich genutzt wird und kein negatives Einkommen entsteht.

Was gilt speziell für Energiesparmassnahmen?

Diese können auf bis zu drei Steuerperioden verteilt abgezogen werden, sofern sie das steuerbare Einkommen übersteigen. Dies verhindert, dass Steuervorteile bei sehr hohen Kosten an Wirkung verlieren. Die Massnahmen müssen energetische Verbesserungen nachweislich dokumentieren.

Wer bietet qualifizierte Beratung an?

Für Förderaspekte: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) des Kantons Bern. Für steuerliche Optimierung: erfahrener Treuhänder mit frühzeitiger Einbindung der Steuerbehörden.

Falls Sie über eine Sanierung, ein (Um)bauprojekt oder ein anderes Bauvorhaben nachdenken, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Seite.

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