Die Energiewende verändert massgeblich, wie wir wohnen und bauen. Seit 1. Januar 2026 sind wichtige Verordnungen des neuen Stromgesetzes (Mantelerlass) in Kraft. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen bringt dies einen Paradigmenwechsel: Es eröffnen sich neue Wege, wie Sie durch clevere Stromnutzung und lokale Gemeinschaften Ihre Energiekosten senken und den Wert Ihres Eigenheims zukunftssicher gestalten können.
Die Abnahmevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom richtet sich ab Januar 2026 neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis und voraussichtlich ab Mitte 2026 sogar nach dem stündlichen Spotmarktpreis. Das bedeutet: Wenn an sonnigen Mittagen sehr viel Solarstrom im Netz ist, sinkt der Preis drastisch. Das blinde Einspeisen ins öffentliche Netz lohnt sich dann kaum noch.
Das neue Gesetz schafft stattdessen einen starken Anreiz, den produzierten Strom direkt selbst zu verbrauchen oder in einer Batterie zu speichern, wenn die Einspeisepreise tief sind. Die gute Nachricht: Eine Minimalvergütung für Anlagen unter 150 kW sichert Ihre Investition langfristig ab und schützt vor sehr tiefen Marktpreisen. Besonders attraktiv ist zudem, dass Betreiber von Batteriespeichern mit Endverbrauch ab 2026 für den zwischengespeicherten und später wieder eingespeisten Strom die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beim Verteilnetzbetreiber beantragen können.
Eine der spannendsten Neuerungen für Hausbesitzer sind die Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die ab Anfang 2026 möglich werden. Mit einer LEG können Verbraucher und Produzenten, die in derselben Gemeinde und im selben Netzgebiet leben, künftig den selbst erzeugten Strom über das öffentliche Netz untereinander handeln und verkaufen.
Der grosse finanzielle Vorteil dabei: Für diesen lokal verbrauchten Solarstrom müssen Sie nicht mehr den vollen Netztarif für ungenutzte Netzebenen bezahlen. Der Bundesrat hat festgelegt, dass der Abschlag auf die Netznutzungsgebühr satte 40 Prozent beträgt. Muss der geteilte Strom auf dem Weg zum Verbraucher jedoch durch einen Transformator in eine andere Spannungsebene umgewandelt werden (Beanspruchung der sogenannten Transformationsnetzebene), verringert sich dieser Rabatt auf 20 Prozent. So wird lokal produzierter Strom deutlich lukrativer und senkt die Energiekosten für alle Beteiligten innerhalb der Gemeinschaft massiv.
Zusätzlich sieht das neue Gesetz die Einführung von dynamischen, also zeitlich variablen oder örtlich differenzierten Netztarifen vor. Wer künftig flexibel ist und seinen Stromverbrauch – etwa das Laden des Elektroautos oder das Aufheizen des Boilers durch die Wärmepumpe – in Zeiten mit geringer Netzbelastung verschiebt, profitiert von tieferen Tarifen und entlastet das Stromnetz.
Diese sogenannte Flexibilität beim Stromverbrauch oder bei der Einspeisung gehört rechtlich dem Eigentümer. Sie können diese Flexibilität künftig vertraglich an andere Nutzer wie Verteilnetzbetreiber verkaufen und sich beispielsweise durch reduzierte Netznutzungsentgelte vergüten lassen.
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