Einmalige Kosten beim Immobilienkauf

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Immobilien
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22/6/2022

Alle wissen: Eine gute Lage hat ihren Preis. Darüber hinaus kommen, wenn ein Haus oder eine Wohnung den Eigentümer wechselt, einmalige Kosten und Gebühren dazu. Hier ein Überblick, was nebst den Notariatskosten noch zu Buche schlägt.

Handänderungssteuer

Wenn der Eigentümer einer Immobilie wechselt, muss in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer bezahlt werden. Die Höhe berechnet sich meist auf dem Kaufpreis. Die Abgabe ist umstritten und wird im Kanton Bern nur noch berechnet, wenn der Kaufpreis 800'000 Franken übersteigt. In der Regel bezahlt die Käuferin die 1,8% Handänderungsteuer.

Grundbuchgebühr

Um einen Kaufvertrag rechtsgültig zu machen, braucht es einen Eintrag im Grundbuch. Auch hier sind die Kosten von Kanton zu Kanton verschieden. Je nach dem werden einmalige Zusatzkosten von 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises ebenfalls dem Käufer in Rechnung gestellt.

Schuldbrief

Wenn für eine Liegenschaft eine Hypothek aufgenommen wird, verlangt der Hypothekargeber als Sicherheit einen Schuldbrief. Auch dieser wird im Grundbuch eingetragen und variiert zwischen 0,1 und 0,3 Prozent der Hypothekarschuld.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und hängt von der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis ab und wie lange die Liegenschaft im Besitz des Eigentümers war. Je wertvoller die Immobilie seit dem Kauf geworden ist, desto höher fällt die Steuer für den Verkäufer aus.

Notariatskosten

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, braucht einen zertifizierten Notar. Denn nur wenn der Kaufvertrag beglaubigt ist, kann der Vertrag beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Auch hier variieren die Notariatskosten von Kanton zu Kanton: in der Regel zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises. Üblich bezahlt der Käufer diese Kosten. Je nach Abmachung zwischen Verkäufer und Käufer, kann es auch vorkommen, dass sich die Vertragsparteien die Notariatskosten teilen.

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